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Geschrieben von ALexikon

Was genau ist eine Umweltzone?

Umweltzonen – Verkehrsbeschränkung für eine saubere Luft

Umweltzonen
 Foto: Fotolia Urheber: euthymia

 

Was sind Umweltzonen?

Die Umweltzone ist ein fest umrissenes Gebiet, meist in einer Stadt oder einem Ballungsraum, in denen nur PKW und LKW einfahren dürfen, die bestimmte Umweltgrenzwerte einhalten. Diese Grenzwerte werden durch verschiedenfarbige Plaketten symbolisiert, die hinter der Windschutzscheibe angebracht werden müssen. Im Moment gibt es vier verschiedene Einstufungen (keine Plakette, rot, gelb, grün), hinter denen sich jeweilige vom Fahrzeug zu erfüllende Abgasnormen verbergen. Die Grenze des entsprechenden Gebiets wird durch Verkehrsschilder gekennzeichnet, auf denen auch die erlaubten Umweltplaketten aufgeführt sind. Ob eine Zone eingerichtet wird, entscheidet die jeweilige Straßenverkehrsbehörde der Kommune, also die Stadt oder der Landkreis.

 

Warum es Umweltzonen gibt

In Ballungsräumen mit vielen Menschen und starkem Verkehrsaufkommen können verstärkte Belastungen mit gesundheitsschädigenden Stoffen in der Luft auftreten. Dazu zählt neben Stickstoffoxiden und Stickstoffdioxiden vor allem die Belastung mit Feinstaub. Dieser besteht aus kleinen festen oder flüssigen Partikeln (bis zu einem Durchmesser von 10 Mikrometern), die in die Lunge und sogar bis in den Blutkreislauf eindringen können. Feinstaub kann die Atemwege belasten und wirkt krankheitsfördernd. Um die Luft in den großen Städten zu verbessern, wurde ein gemeinsamer europäischer Luftreinhalteplan beschlossen, der in Deutschland 2007 mit der „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ umgesetzt wurde.

 

Plaketten und Normen

Aktuell gibt es vier Einstufungen. Dieselfahrzeuge werden entsprechend der Emissionen in die vier Bereiche eingeordnet, die den jeweiligen Abgasnormen (Euro 1 bis Euro 4) entsprechen. Für Fahrzeuge, die die Norm Euro 4 erfüllen, gibt es die grüne Plakette, für die Norm Euro 3 ist eine gelbe Plakette vorgesehen und für die Norm Euro 2 eine rote. 2 Je niedriger die Norm, desto höher die Abgaswerte. Mit der Einführung der Umweltzonen wurde sanfter Druck auf Autobesitzer ausgeübt, nach und nach auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzurüsten. Heute fahren nach Angaben des Umweltbundesamtes etwa 80 % der Fahrzeuge mit einer grünen Plakette. Die Plakette selbst bekommt man bei den Zulassungsbehörden, beim TÜV oder auch an Tankstellen etc. gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung.

 

Dieselfahrzeuge und Benziner

Werden Dieselfahrzeuge mit einem Partikelfilter nachgerüstet, wird das Fahrzeug jeweils eine Norm besser eingestuft. Keine Plakette erhalten Dieselfahrzeuge, die der Abgasnorm Euro 1 entsprechen. Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor ist es etwas einfacher. Alle Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator erhalten die grüne Plakette. Fahrzeuge, die über keinen geregelten Katalysator verfügen, werden in die niedrigste Norm Euro 1 eingestuft und gehen bei der Plakette leer aus.

 

Welche Ausnahmen gelten?

Unabhängig von der Einschränkung der Einfahrt in die Umweltzone unterliegen verschiedene Fahrzeuggruppen einer Ausnahmeregelung. Diese gilt natürlich für Fahrzeuge mit Sonderrechten wie beispielsweise Polizei, Zoll, Feuerwehr, Krankenwagen, Arztwagen, Katastrophenschutz, Bundeswehr und Fahrzeuge der Straßenbauverwaltung. Ausnahmen gibt es auch für schwerbehinderte Personen entsprechend dem gültigen Ausweis sowie für NATO- und Diplomatenfahrzeuge, aber auch für Old- und Youngtimer mit H-Kennzeichen oder roter „07er Nummer“. Mopeds, Motorräder und Elektromofa sind von der Umweltregelung generell nicht betroffen.

 

Ein hohes Bußgeld droht

Prinzipiell gibt es keine Pflicht zur Kennzeichnung. Wer jedoch ohne die erlaubte Plakette oder ohne eine gültige Ausnahmegenehmigung in eine Umweltzone einfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dabei wird allein der Aufenthalt, also auch das Parken, als Verstoß gewertet. Dafür sind seit dem 1. Mai 2014 satte 80 Euro zu bezahlen. Die Höhe der Geldbuße hat sich gegenüber der bis April 2014 gültigen alten Regelung verdoppelt. Ein Eintrag im zentralen Verkehrsregister in Flensburg mit entsprechendem Punkt entfällt jedoch seitdem. Um die unnötige Belastung des Geldbeutels zu vermeiden, empfiehlt es sich also, vor Antritt der Fahrt Informationen darüber einzuholen, inwieweit die Einfahrt der auf der Route oder am Ziel liegenden Städte beschränkt ist.

 

Umweltzonen – Verkehrszeichen

 

 

weiterführende Links:

Umweltzone