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Geschrieben von ALexikon

Was ist ein Oldtimerkennzeichen?

Oldtimerkennzeichen - H-Kennzeichen
Foto: autolexikon.net

 

Seit 1997 existiert in Deutschland eine spezielle Regelung für historische Fahrzeuge, welche deren Erhalt fördern und ihre Besitzer finanziell entlasten soll. Um ein solches sogenanntes Oldtimerkennzeichen zu erhalten, ist zuvor ein Gutachten vonnöten, welches eines der anerkannten Prüfstellen (z. B. TÜV oder DEKRA) ausstellt. Hierin wird der weitgehende historische Ursprungszustand des Fahrzeugs bezeugt und als erhaltenswertes Kulturgut eingestuft. Durch den Erhalt eines H-Kennzeichens sind neben den steuerlichen Vergünstigungen auch einige Versicherungsvorteile möglich. Auch dürfen die Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen innerhalb der Umweltzonen bewegt werden. Der Erwerb einer Feinstaubplakette entfällt somit.

 

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Oldtimerkennzeichens

Um als historisches Fahrzeug eingestuft zu werden, sind vorher einige gesetzliche Voraussetzungen zu beachten. Grundsätzlich gilt: Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen worden sein. Ebenso muss sich der Veteran weitgehend im Originalzustand befinden. Die sogenannte Youngtimer-Zulassung für Fahrzeuge, welche älter als 20 Jahre sind, ist seit 2007 nicht mehr möglich.

 

Die Originalität des Veteranen muss immer gewahrt bleiben

Eventuelle größere Umbaumaßnahmen, die am Fahrzeug durchgeführt wurden, sind nur dann gestattet, wenn diese in den ersten 10 Jahren nach der Erstzulassung erlaubt waren. So entspricht beispielsweise ein notwendiger Austausch eines Motors nur dann den Regularien, wenn das Aggregat zur gleichen Baureihe gehört. Auch werden nur solche Lackierungen akzeptiert, die innerhalb des Baujahres zur Verfügung standen. Das Kriterium der Originalität muss in jedem Fall gewahrt bleiben. Nur so ist auch sichergestellt, dass der betreffende Oldtimer auch den Geist seiner Zeit widerspiegelt. Zwar gelten seit 2011 neue Richtlinien für die Bewertung von historischen Fahrzeugen, jedoch sind nach wie vor große Interpretationsspielräume möglich, die ein Gutachter bei der Begutachtung heranziehen kann.

 

Ein H-Kennzeichen wird nicht auf Dauer erteilt

Der Zustand eines zu begutachtenden Fahrzeugs muss nicht unbedingt völlig makellos sein. Etwaige Gebrauchsspuren sind durchaus erlaubt. Dagegen zählen grobe optische Mängel wie etwa nicht beseitigte Unfallschäden sowie zu große Dellen oder Lackschäden (z. B. Durchrostungen) als mögliche Ausschlusskriterien, die eine Erteilung eines Oldtimerkennzeichens unmöglich machen. In erster Linie muss die Verkehrssicherheit gewährleistet bleiben. Hierzu ist eine Hauptuntersuchung notwendig, welche unter der Berücksichtigung der damaligen Technik ohne gravierende technische Mängel zu bestehen ist. Nach dem Erhalt eines H-Kennzeichens ist der Halter weiterhin dazu verpflichtet, das Fahrzeug im Originalzustand zu belassen und entsprechend zu erhalten. Denn bei jeder anstehenden Hauptuntersuchung werden auch gleichzeitig die Anforderungen an das H-Kennzeichen erneut überprüft. Werden diese beispielsweise durch den Umbau von Fahrzeugteilen nicht mehr erfüllt, so kann das H-Kennzeichen auch wieder entzogen werden.

 

Das alternative rote 07-Kennzeichen

Neben dem H-Kennzeichen konnte der Oldtimerliebhaber bislang auch alternativ das sogenannte rote 07-Kennzeichen erwerben. Ein zusätzlicher Vorteil zu den bereits oben beschriebenen liegt hier in der saisonalen Nutzung eines Kennzeichens für gleich mehrere Fahrzeuge. Auch ist eine HU für die Veteranen hier nicht vorgeschrieben. Allerdings gelten für den Erwerb und auch für die Nutzung wesentlich striktere Regelungen als beim H-Kennzeichen. Zunächst muss der Halter ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister vorweisen. Des Weiteren dürfen die Fahrzeuge mit dem 07-Kennzeichen nicht im normalen Alltag bewegt werden. Zudem sind in vielen Bundesländer entsprechende Nachweise (z. B. Fahrtenbuch) für die Einzelfahrten zu erbringen.

 

Die gesetzlichen Neuerungen ab Oktober 2017

Eine Kombination zwischen den Vorteilen des historischen und des Saisonkennzeichens war bisher nicht möglich. Dies soll sich nun voraussichtlich, laut dem Bundesgesetzblatt Nr. 14 vom 29. März 2017, ab dem Oktober des gleichen Jahres ändern. Nach der verabschiedeten Drucksache 770/16 des Bundesrates, sollen die Oldtimerkennzeichen künftig auch als Saisonkennzeichen ausgestellt werden können. Der Zulassungszeitraum beträgt dann jeweils zwei bis elf Monate. Die Kfz-Steuer wird dann entsprechend anteilig berechnet.

 

 

Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen

 

weiterführende Links:

Das H-Kennzeichen

 

 


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