Was ist eine geringe Zuwiderhandlung?
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Eine Zuwiderhandlung kann eine Nachschulung bei einem Führerschein auf Probe auslösen, dabei ist es jedoch entscheidend, welcher Verstoß dabei begangen wurde. Bei einem leichter oder geringer Zuwiderhandlung wird erst nach dem zweiten Vergehen ein Aufbauseminar für Fahranfänger auferlegt.
Geringe Zuwiderhandlungen:
- Haupt- oder Abgasuntersuchung mehr als 8 Monate überzogen
- telefonieren mit dem Handy am Steuer ohne Freisprecheinrichtung
- Gefährdung von Radfahrern oder Fußgängern beim Abbiegen mit dem Fahrzeug
- Gefährdung oder Behinderung von Personen an öffentlichen Haltestellen
- Gefährdung oder Behinderung von zu- oder aussteigenden Schulkindern an Schulbushaltestellen
- falsches oder ungenügendes Absichern eines liegen gebliebenen Fahrzeuges und Gefährdung anderer
- Parkverbotsmissachtung auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
- Kennzeichenmissbrauch
- fahren mit Reifen ohne Mindestprofiltiefe
- Gefährdung oder Behinderung von zu- oder aussteigenden Schulkindern an Schulbushaltestellen
In den oben genannten Zuwiderhandlungen ist ein Ordnungsgeld von 40 Euro fällig, ein paar der Verstöße geben zusätzlich noch einen Eintrag in Flensburg mit einem Punkt.
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