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Geschrieben von ALexikon

Was ist ein Wechselkennzeichen?

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Foto: autolexikon.net

 

Seit dem Jahre 2012 gibt es das neue Wechselkennzeichen, das für Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse beantragt werden kann. Für die Fahrzeughalter soll dies in erster Linie eine finanzielle aber auch logistische Erleichterung bringen. Durch das Wechselkennzeichen müssen sie beispielsweise Sommer- bzw. Winterfahrzeuge nicht mehr an- und abmelden, es wird lediglich das Kennzeichen getauscht. Je nach Versicherungsträger gewähren die Unternehmen Rabatte bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen, wodurch es häufig günstiger ist, ein Fahrzeug auf ein Kennzeichen anzumelden. Mit dem Wechselkennzeichen sind einige Auflagen verbunden und verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten.

 

Voraussetzungen für Wechselkennzeichen

Wechselkennzeichen können für Pkws bis acht Personen und Wohnmobile vergeben. Für Motorräder und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 750 kg können ebenfalls Wechselkennzeichen beantragt werden. Grundsätzlich kann ein Kennzeichen für maximal zwei Fahrzeuge vergeben werden, die sich in der gleichen Fahrzeugklasse befinden. Innerhalb der Klasse können die Fahrzeuge auch kombiniert werden, weshalb es beispielsweise möglich ist, in der Fahrzeugklasse M1 einen Pkw mit einem Wohnmobil oder einem Oldtimer zu kombinieren. In der Klasse L kann ein Motorrad mit einem Quad, Trike oder einem Leichtkraftrad kombiniert werden. Natürlich kann ein Motorrad mit einem anderen Motorrad sowie ein Pkw mit einem anderen Pkw angemeldet werden. Grundsätzlich ist das Wechselkennzeichen dauerhaft zu beantragen und kann beispielsweise nicht als Saisonkennzeichen beantragt werden.

 

Rechtliche Aspekte

Wer zukünftig zwei Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen fahren will, muss sich an einige gesetzliche Bestimmungen halten. Dazu gehört in erster Linie, dass an dem aktuell gefahrenen Fahrzeug immer beide Kennzeichen montiert sein müssen. Dies bedeutet gleichzeitig, dass nicht beide Fahrzeuge zur gleichen Zeit mit einem Wechselkennzeichen gefahren werden dürfen. Ist ein Fahrer mit einem unvollständigen Satz von Wechselkennzeichen unterwegs, droht ein Bußgeld in der Höhe von 50 Euro und der Fahrer erhält einen Punkt. Verursacht ein Fahrer mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen einen Unfall, bedeutet dies eine Verletzung des Versicherungsvertrags und im schlimmsten Fall, kann die Versicherung einen Schaden bis zu einer Höhe von 5.000 Euro vom Halter zurückfordern.

 

Wechselkennzeichen beantragen

Für die Zulassung von zwei Fahrzeugen für ein Wechselkennzeichen wird für jedes Fahrzeug eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Versicherungsnehmer sollten sich daher vorher erkundigen, ob die elektronische Versicherungsbestätigung für ein Wechselkennzeichen gültig ist. Zudem wird der Zulassungsschein für beide Fahrzeuge benötigt und natürlich auch das bisherige Kennzeichen. Außerdem sind der Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und eine Abgasuntersuchung zu erbringen. Persönliche Dokumente wie Personalausweis oder ein Pass mit einer Meldebescheinigung sind obligatorisch für die Anmeldung. Zudem sind Verwaltungsgebühren bzw. die Kosten für die neuen Nummernschilder in der Höhe von rund 100 Euro zu erbringen.

 

Wechselkennzeichen, ist das sinnvoll?

 

weiterführende Links:

Kfz-Kennzeichen Lexikon