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Geschrieben von ALexikon

Was ist ein Oldtimer – Definition und Fakten!

Oldtimer VW 1600
Foto: Fotoloia Urheber: Photocreatief

 

Immer mehr Fahrzeug interessierte legen Wert auf sogenannte Oldtimer. Dieser Beitrag enthält nützliche Informationen rund um das Thema. Unter anderem werden Fragen, wie was ein Oldtimer ist, welche Voraussetzungen er erfüllen muss oder was dies für die Zulassung bedeutet, beantwortet.

 

Was ist ein Oldtimer?

Bei einem Oldtimer handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, welches abhängig von seiner Klassifizierung, eine bestimmte Altersgrenze überschritten hat. Dieses Fahrzeug kann mit einem H-Kennzeichen ausgestattet werden.

 

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, damit ein Fahrzeug ein Oldtimer ist?

In Deutschland wurde im März 2007 beschlossen, dass es sich bei Oldtimern um Fahrzeuge handelt, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals im Verkehr zugelassen wurden. Hierbei ist es wichtig, dass das Datum der Erstzulassung herangezogen wird, nicht dieses des Baujahrs. Darüber hinaus müssen sie sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und im Großen und Ganzen dem Originalzustand entsprechen. Abgesehen davon muss ein Gutachter bestimmen, ob das Fahrzeug als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut eingestuft werden kann.

 

Wie läuft das Gutachten eines Oldtimers ab?

Eine sehr bedeutende Voraussetzung für die Zulassung eines Oldtimers ist die Vorlage eines Gutachtens. Hierbei überprüft ein Gutachter, ob die Einstufung als Oldtimer rechtlich ist.

 

Was wird bei den einzelnen Bedingungen explizit überprüft?

Ein Oldtimer muss einen guten Erhaltungszustand aufweisen. Dies bedeutet, dass ein gebrauchter Zustand und die damit verbundenen Gebrauchsspuren völlig in Ordnung sind. Allerdings dürfen weder Unfallrestschäden noch gravierende, technische, Mängel vorliegen. Darüber hinaus dürfen keine wesentlichen Teile fehlen und die Instandsetzung muss sachgemäß erfolgen bzw. erfolgt sein.

 

Was bedeutet es, dass das Fahrzeug original erhalten sein muss? Welche Abwandlungen dürfen vorhanden sein?

Bei dem Originalzustand wird dieser Zustand herangezogen, welchen das Fahrzeug bei der Auslieferung ab Werk enthalten hat. Das Fahrzeug darf Abweichungen bei der Lackierung enthalten. Die Lackierung muss allerdings dem historischen Vorbild entsprechen. Darüber hinaus darf das Fahrzeug Ersatzmotoren von baugleichen Fahrzeugen sowie Nachbauten der Auspuffanlagen enthalten. Letztendlich dürfen bei dem Automobil Reifenveränderungen, von Diagonalreifen zu Radialreifen, durchgeführt worden sein. Grundsätzlich gilt jedoch zu empfehlen, dass vor einer Veränderung Rücksprache mit einem TÜV-Berater gehalten wird, da die Veränderungen zeitgenössisch sein müssen.

 

Wie sollte ich den Oldtimer zulassen?

Neben der regulären Zulassung kann die Zulassung auch mithilfe eines H-Kennzeichens oder 07-Kennzeichens erfolgen (wird auch oft als Oldtimerkennzeichen bezeichnet). Der Besitzer kann eine Variante wählen. Grundsätzlich sind die beiden Kennzeichen darunter zu unterscheiden, dass das H-Kennzeichen wesentlich leichter zu erhalten ist, das 07-Kennzeichen dafür viel begehrter. Die Kfz-Steuer für einen Oldtimer beträgt grundsätzlich ungefähr 46 Euro für ein Motorrad sowie ungefähr 191 Euro für alle anderen Fahrzeuge.

 

Was gibt es bei einem H-Kennzeichen zu beachten?

Bei einem H-Kennzeichen muss keine Umweltplakette vorhanden sein, um in eine Umweltzone fahren zu dürfen. Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie ein Kennzeichen, welchem als letzter Buchstabe ein H zugefügt ist. Dieses H steht für historisches Fahrzeug.

 

Folgende Unterlagen müssen Sie vorbereiten:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (den früheren Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (den früheren Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder
  • Oldtimergutachten
  • Bericht über Hauptuntersuchung
  • SEPA-Mandat des Kontoinhabers (meist des Fahrzeugbesitzers)

 

Bei einer Vertretung werden zusätzlich folgende Dokumente fällig:

  • schriftliche Bevollmächtigung (Original)
  • Ausweis des Vollmachtgebers (Kopie)
  • Ausweis des Bevollmächtigten (Original)

 

Was gibt es bei einem 07-Kennzeichen zu beachten?

Das 07-Kennzeichen stellt das rote Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung dar. Dieses Kennzeichen stellt viele Vorteile dar. Es kann von mehreren Oldtimern abwechselnd genutzt werden, die Besteuerung wird durch diese Nutzung nicht teurer. Zusätzlich wird weder eine amtliche Zulassung noch Betriebserlaubnis benötigt. Die Vorteile werden allerdings beschränkt. Beispielsweise muss in vielen Bundesländern ein Nachweis über die Fahrten mit dem Oldtimer nachgewiesen werden. Dies resultiert daraus, da der Oldtimer mit einem 07-Kennzeichen nicht für den privaten Gebrauch benutzt werden darf, sondern lediglich für bestimmte Oldtimerveranstaltungen.

 

Folgende Unterlagen müssen für ein 07-Kennzeichen eingereicht werden:

  • formloser, schriftlicher Antrag (dieser muss eine Begründung enthalten)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • polizeiliches Führungszeugnis (aktuell)
  • Auskunft aus dem Verkehrsregister (aktuell)
  • 7-stellige elektronische Versicherungsnummer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (früherer Fahrzeugbrief, original)
  • Bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II, muss ein Ursprungszeugnis eingereicht werden.
  • Abmeldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis
  • Oldtimergutachten
  • Bei der Nutzung des Kennzeichens durch mehrere Fahrzeuge muss eine Auflistung beigefügt werden.

 

Wie wird der Wert eines Oldtimers festgestellt?

Der Erhaltungszustand des jeweiligen Oldtimers ist äußerst wichtig. Es gibt fünf Zustandsklassen, welche den Wert des Oldtimers grundsätzlich widerspiegeln. Die erste Zustandsklasse stellt einen sehr guten Zustand des Fahrzeugs dar. Hierbei darf das Fahrzeug keine Mängel aufweisen und muss grundsätzlich über einen makellosen Zustand verfügen. Die zweite Zustandsklasse stellt einen guten Zustand des Fahrzeugs dar. Hierbei darf das Fahrzeug keine groben Mängel aufweisen. Die dritte Zustandsklasse stellt einen gebrauchten Zustand des Fahrzeugs dar. Das Fahrzeug darf hierbei kleine Mängel aufweisen, muss aber verkehrssicher und fahrbereit sein. In die vierte Zustandsklasse werden abgenutzte Fahrzeuge inkludiert. Das bedeutet, dass sie über größere Mängel aufweisen und nicht sofort fahrbereit wären. Die letzte und fünfte Zustandsklasse weist Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln auf. Bei vielen Fahrzeugen dieser Klasse lohnt sich eine Restauration zu einem Oldtimer nicht mehr.

 

Wie wird ein Oldtimer eingeordnet?

Darüber hinaus werden Oldtimer in Altersgruppen unterteilt. Grundsätzlich ist hierbei nur das Alter des Fahrzeugs von Bedeutung. In Stufe A „Ancestor“ werden jegliche Oldtimer gezählt, welche bis zum Jahre 1904 entstanden sind. Jegliche Fahrzeuge, welche vom Jahre 1905 bis zum Jahre 1918 entstanden sind, zählen zu der Stufe B „Veteran“. Alle Fahrzeuge, welche von 1919 bis 1930 entstanden sind, werden in der Stufe C „Vintage“ zusammengefasst. Fahrzeuge mit einem Baujahr zwischen 1931 und 1945 fallen in die Stufe D „Post Vintage“. In der Stufe E „Post War“ befinden sich Fahrzeuge mit einem Baujahr zwischen 1946 und 1960. In der Gruppe F befinden sich alle Fahrzeuge der Baujahre 1961 bis 1970. In der letzten Stufe G, befinden sich alle Fahrzeuge ab 1971, welche mindestens 30 Jahre alt sind.

 

Welche Faktoren der Oldtimer-Klassifizierung fließen in den Wert des Oldtimers ein?

Um den Wert ungefähr bestimmen zu können, können die vorher beschriebenen Modelle herangezogen werden. Den endgültigen Wert kann jedoch nur ein Oldtimer-Wertgutachten bestimmen. Grundsätzlich beeinflussen Marke, Modell, Farbe, Baujahr sowie die Anzahl der Vorbesitzer den Wert. Umso begehrter das Modell ist, umso höher ist die Summe des Werts, welche sich schon einmal in den sechsstelligen Bereich bewegen kann. Eine Einschätzung, welche Restaurierung sich für das jeweilige Fahrzeug lohnt, kann von Experten eingeholt werden. Die Kosten dieser Einschätzung hängen vom Aufwand ab. Bei einer Kurzberatung belaufen sich die Kosten auf ungefähr 150 Euro. Bei dieser Beratung wird der Zustand taxiert, die Motornummer sowie die Fahrgestellnummer kontrolliert und letztendlich einige Fotos aufgenommen. Eine umfangreichere Beratung kann sich bereits auf 300 Euro belaufen. Alternativ können aber auch 0,2 Prozent des Fahrzeugwerts bezahlt werden. Bei dieser Beratung wird das Fahrzeug explizit geprüft und benotet.

 

Welcher Unterschied besteht zwischen Oldtimern und Youngtimern?

Ein Fahrzeug kann, unter bestimmten Voraussetzungen, nach 30 Jahren zu einem Oldtimer werden. Da diese relativ teuer sind, werden von Sammlern oftmals Youngtimer aufgekauft. Diese sind preislich wesentlich billiger. Bei Youngtimern handelt es sich um Fahrzeuge, bei welchen die Erstzulassung zwischen 20 und 30 Jahren zurückliegt. Das bedeutet, Youngtimer weisen zwar bereits einen bestimmten Wert auf und könnten mit Erreichung des 30. Jahres eine Rarität werden, sind aber grundsätzlich noch zu jung, um als Oldtimer gewertet werden zu können. Da Youngtimer, bevor sie zum Oldtimer werden, meist noch regelmäßig bewegt werden, fallen immer mal wieder Reparaturen an. Diese werden oft nicht unter den Regelungen für einen Oldtimer respektiert. Aufgrund dessen werden anschließend auch nicht alle Youngtimer zu Oldtimern.

 

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weiterführende Links:

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