Was bedeutet die Abkürzung ABE?
Unter dem Kurzwort ABE versteht man den Begriff Allgemeine Betriebserlaubnis. Diese gibt es in 2 verschiedenen Varianten, die Fahrzeug ABE und die Teile ABE. Bei der Fahrzeug ABE handelt es sich, um die technischen Daten des Fahrzeugs bzw. den Fahrzeugtyp (KW, Hubraum). Nur die Fahrzeuge, die eine ABE erteilt bekommen, erhalten auch die allgemeine Betriebserlaubnis nach §19 StVZO. Einen Antrag für diese ABE kann man direkt beim Hersteller oder beim TÜV Prüfer stellen. Die Bestätigung in Form eines Fahrzeugscheins, dass die Fahrzeug ABE ordnungsgemäß erteilt wurde, stellt die Fahrzeugzulassungsstelle aus. Die Teile ABE dagegen bezieht sich lediglich auf An- oder Umbauteile für den Fahrzeugtyp. Erhält ein Anbauteil die Erlaubnis, so kann es an dem in der ABE aufgelisteten Fahrzeugtyps angebaut werden. Dadurch erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nicht. Als Nachweis, über die Existenz der ABE für das Bauteil reicht eine Kopie des Herstellers aus. Auf dem Zubehörteil muss die Zertifikatsnummer der teile ABE angebracht werden, denn bei einer Kontrolle werden beide Nummern verglichen.
Weiterführende Links:
Betriebserlaubnis
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis
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